Änderung der Teilnahmebedingung zum 1. Mai 2009:
Lieber Amazon.de-Partner,
wir wenden uns heute an Sie, um Sie über das neue Werbekostenerstattungsmodell von Amazon.de zu informieren. Eines der wesentlichen Ziele dieses neuen Werbekostenerstattungsmodells ist es, unseren Partnern die Maximierung ihrer Vergütungen zu ermöglichen. Dabei wollen wir insbesondere erfolgreichen Partnern neue Anreize bieten, auch in Zukunft so viele Verkäufe wie möglich für Amazon.de zu generieren. Außerdem wollen wir das Werbekostenerstattungsmodell so einfach und transparent wie möglich gestalten. Wir haben deshalb einige Veränderungen vorgenommen, die für unsere Partner höhere Vergütungen bei gleichzeitig größerer Transparenz über jeden einzelnen Verkauf gewährleisten. Bitte beachten Sie, dass wir in diesem Zusammenhang unsere Teilnahmebedingungen aktualisieren. Alle Änderungen treten am 1. Mai 2009 in Kraft.
Die Änderung der Teilnahmebedingungen trägt auch unserer erst kürzlich gestartete Produktlinie MP3-Downloads Rechnung. MP3-Downloads auf Amazon.de bietet bereits heute mehr als 5 Millionen Songs aller Major Labels und vieler kleiner Independent-Labels an – alles ohne Kopierschutz (DRM-frei). So können bei Amazon.de gekaufte MP3-Songs auf jedem gängigen MP3-Player abgespielt sowie in gängige Musikverwaltungsprogramme wie z. B. den Windows Media Player oder iTunes importiert werden. MP3-Downloads vergüten wir Ihnen mit 10% Werbekostenerstattung.
Details zu den Änderungen an unserem Werbekostenerstattungsmodell finden Sie in den folgenden Abschnitten. Sollten Sie uns Feedback geben wollen, würden wir uns freuen von Ihnen zu hören. Klicken Sie hier, um unser Kontaktformular aufzurufen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
- Erhöhung der Werbekostenerstattung für physische Produkte – Verdienen Sie bis zu 9%
Wir haben die maximal erreichbare Werbekostenerstattung im gestaffelten Werbekostenerstattungsmodell erhöht. Sie können nun bis zu 9% für jeden Verkauf eines qualifizierten physischen Produktes verdienen – eine Steigerung um 1,5% gegenüber dem bisher geltenden Werbekostenerstattungsmodell. MP3-Downloads werden separat mit 10% vergütet. Bitte beachten Sie die folgende Tabelle, um die Vergütungen der einzelnen Mengenstaffeln einzusehen:
- Wegfall der Bonus-Struktur
In den vergangenen Jahren hat Amazon eine Reihe innovativer Werbemittel und Tools für Amazon Partner eingeführt. Dazu zählen z. B. neue Flash Widgets oder der Site Stripe. Dabei wurden auch einige Linkformate durch die Zahlung von Boni incentiviert (Deeplinkbonus etc.) Um Ihnen zukünftig die Wahl des optimalen Werbemittels für Ihre Webseite zu erleichtern, werden wir zukünftig unabhängig von der Art der Verlinkung die gleiche Werbekostenerstattung bezahlen. Wir werden alle auf einzelnen Verlinkungen basierenden Boni entfernen und Ihnen stattdessen eine erhöhte Grundvergütung im Rahmen des gestaffelten Werbekostenmodells zahlen (siehe oben). Damit ist es nun unerheblich, ob Sie auf Ihrer Webseite Widgets, Werbebanner, mit dem Site Stripe generierte Deeplinks oder unsere Produktdaten einsetzen – Sie erhalten stets die gleiche Vergütung. Natürlich gilt auch weiterhin unsere Empfehlung so konkret wie möglich zu verlinken. So erhöhen z. B. Deeplinks in vielen Fällen die Conversion-Rate. Ebenso stellen unsere Promo-Links weiterhin eine einfache Art und Weise dar, auf aktuelle Promotions zu verlinken.
- Vereinheitlichte Maximalprovision im gestaffelten Modell
In der Vergangenheit war die Maximalprovision einzelner Produkte in diversen Produktlinien begrenzt. Entsprechendes Feedback hat uns gezeigt, dass es teilweise schwer nachzuvollziehen war, welche Produktlinien eine Begrenzung haben und welche nicht. Um hier für mehr Transparenz zu sorgen, werden wir zum 1. Mai 2009 eine einheitliche Maximalprovision in Höhe von 10 € für die Produkte aller Produktlinien – ausgenommen Bücher, DVD, Musik und MP3-Downloads – einführen. Zur Erinnerung: Die Maximalprovision gilt pro Artikel und nicht über den gesamten Warenkorb.
- Neue Richtlinien und Werbekostenerstattungen für „Suchmaschinenmarketing“- und „Downloadable Application- / Browser Extension“-Partner
Partner, die Amazon Anzeigen in Suchmaschinen platzieren (z. B. Google Adwords, Yahoo Sponsored Links etc. mit direkter Verlinkung zu Amazon.de) oder Amazon Links in Software-Applikationen integriert haben (z. B. Browser Extensions, Desktop Software etc.), werden ab dem 1. Mai 2009 ein eigenes Werbekostenerstattungsmodell erhalten, welches ihre individuelle Verkaufstätigkeit stärker berücksichtigt. Sollten Sie Anzeigen auf Suchmaschinen im Sinne der genannten Definition platzieren oder Amazon Links in Software-Applikationen eingebunden haben, jedoch bei Ihrer Registrierung im PartnerNet keine entsprechende Angabe gemacht haben, kontaktieren Sie bitte umgehend den Partner Support um eine Re-Segmentierung zu erwirken.
Die ab dem 1. Mai 2009 gültigen Teilnahmebedingungen finden Sie hier. Wichtige Änderungen bzw. neue Passagen haben wir zu Ihrer Information kursiv dargestellt. Ihre Fragen beantworten wir gerne:
https://partnernet.amazon.de/contact
Sie haben das Recht, der Änderung der Teilnahmebedingungen bis zum 30. April 2009 zu widersprechen. Bitte haben Sie jedoch auch Verständnis, dass ein Widerspruch im Interesse der Handhabbarkeit des Programms die Kündigung der Teilnahme am Partnerprogramm mit einer Frist von sieben Tagen zur Folge haben kann. Wenn Sie widersprechen möchten, senden Sie dazu bitte eine E-Mail an partnerprogramm@amazon.de. Für Fragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.





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